Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
werden bei uns durch:
- die Fachkraft für Arbeitssicherheit
- den Sicherheitsbeauftragten
verantwortlich wahrgenommen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit
(FAS, SiFa oder FaSi) ist eine durch das Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschriebene Stelle in einem Unternehmen oder einer Behörde. Die zentrale Aufgabe ist es, den Unternehmer bzw. Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes zu unterstützen. Für diese Funktion ist durch uns eine externe Organisation beauftragt.
Dagegen ist der Sicherheitsbeauftragte (SiBe = Sicherheitsbeauftragte)
ein von einem Unternehmen schriftlich bestellter Mitarbeiter, der den Unternehmer, die Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt und die Kollegen darin unterstützt, Unfälle, berufsbedingte Krankheiten und Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
Interne Überwachung:
Die Durchführung aller Tätigkeiten zur Arbeitssicherheit wird durch uns im Rahmen interner Audits
überprüft und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen überwacht.
Nur zur Information:
Abhängig von der zugrunde liegenden Ausbildung trägt die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Bezeichnung Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister.